GEMEINSAM
DIE ZUKUNFT GESTALTEN.

Unsere Energie­effizienz-Experten sind die richtigen Ansprech­partner, wenn es um eine energetische Sanierung geht. Sie planen die Sanierung, über­wachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität aller Maß­nahmen. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, das Sie sich wünschen.

5 Schritte – Zur energieeffizienten Immobilie

Innovationen und Entwicklungen – damit sichern wir die Zukunft. Wir setzen dabei auf solide Ausbildung, agile Lernräume, gezielte Weiterbildung, Kooperation und Vernetzung, online und im persönlichen Wissensaustausch, offen statt ausgrenzend. Zum Nutzen unserer Kund*innen, zur Qualifizierung unserer Mitarbeitenden und zur Stärkung unserer Wettbewerbsposition.

EMPFEHLUNG: Vor der Sanierung ist es sinnvoll, eine Energie­beratung für Wohn­gebäude in Anspruch zu nehmen. Mit der Beratung können Sie auch schon die Person beauf­tragen, die Sie später im Zuge der Förderung ohnehin als Energie­effizienz-Experten hinzu­ziehen.

Wir sind als Energieeffizienz-Berater und Energie­effizienz-Experten zugelassen und werden in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt, sowie beim Bunde­samt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).

Eine feste Voraussetzung für die Förderung von energetischen Maßnahmen und vom Kauf von frisch sanierten Immobilien ist die Einbindung eines Energie­effizienz-Experten. Unser Energie­effizienz-Experte übernimmt die Erstellung des Sanierungs­konzepts und die anschließende Baubegleitung.

Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartnerin Ihrer Nähe. Unser Energie­effizienz-Experte stellt Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus. Ihr Finanzierungs­partner über­nimmt alles Weitere für Sie. Er berücksichtigt auch einen zusätzlichen Kredit­betrag plus Tilgungs­zuschuss für die Fach­planung und Baubegleitung.

Wichtig: Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag für die Bau­leistungen oder einen Kauf­vertrag unter­schreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können die Arbeiten beginnen.

Unser Energie­effizienz-Experte erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach Abschluss der Sanierungs­arbeiten. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner ein.

Anschließend erhalten Sie den Tilgungs­zuschuss gutge­schrieben.

Eine gewerkübergreifende Energieberatung bildet den Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung.

Sparen Sie Energiekosten

Das Modernisieren von Wohngebäuden lohnt sich in aller Regel – für das Klima und auch finanziell. So können in den meisten Gebäuden mit Eigentumswohnungen allein durch Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung oder Austausch alter Fenster) zwischen 16 und 30 Prozent Energie und Kosten gespart werden. Insbesondere Eigentümer*innen von unsanierten Altbauten profitieren von den Investitionen. Denn hier kann besonders viel Heizenergie gespart werden.

Profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten

Es gibt eine ganze Reihe an lukrativen Fördermöglichkeiten für die energetische Gebäudesanierung – und die Zuschüsse sind 2020 noch einmal erhöht worden. Neue Heiztechnik, gute Dämmung oder auch eine Optimierung des Heizsystems: Viele Maßnahmen werden gefördert.

So gibt es in dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ der bundeseigenen Förderbank KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der Kosten für die Modernisierung. Eine genaue Übersicht mit allen relevanten Förderprogrammen in Ihrer Region erhalten Sie mit dem FördermittelCheck.

Nutzen Sie die fachkundige Beratung unserer Energieexperten

Energetische Gebäudesanierung ist ein komplexes Thema – aber keine Sorge, Sie werden damit nicht alleingelassen. Unsere professionellen Energieberater können Ihnen genau sagen, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind. Günstige Beratungsangebote gibt es beispielsweise bei den örtlichen Verbraucherzentralen.

Zudem können Sie sich die Energieberatung vom Staat fördern lassen. Für viele Förderprogramme sind vorangehende Beratungen eine notwendige Voraussetzung – lassen Sie sich also auf jeden Fall gut beraten.

Förderung für Ihre energieeffiziente Immobilie.

0%
Förderfähige Beratungskosten übernimmt BAFA
0
Zuschuss pro Vorhaben übernimmt KfW
0%
Kosten für Fach­planung und Bau­begleitung übernimmt KfW

5 Schritte – Zur energieeffizienten Immobilie

Innovationen und Entwicklungen – damit sichern wir die Zukunft. Wir setzen dabei auf solide Ausbildung, agile Lernräume, gezielte Weiterbildung, Kooperation und Vernetzung, online und im persönlichen Wissensaustausch, offen statt ausgrenzend. Zum Nutzen unserer Kund*innen, zur Qualifizierung unserer Mitarbeitenden und zur Stärkung unserer Wettbewerbsposition.

EMPFEHLUNG: Vor der Sanierung ist es sinnvoll, eine Energie­beratung für Wohn­gebäude in Anspruch zu nehmen. Mit der Beratung können Sie auch schon die Person beauf­tragen, die Sie später im Zuge der Förderung ohnehin als Energie­effizienz-Experten hinzu­ziehen.

Wir sind als Energieeffizienz-Berater und Energie­effizienz-Experten zugelassen und werden in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt, sowie beim Bunde­samt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).

Eine feste Voraussetzung für die Förderung von energetischen Maßnahmen und vom Kauf von frisch sanierten Immobilien ist die Einbindung eines Energie­effizienz-Experten. Unser Energie­effizienz-Experte übernimmt die Erstellung des Sanierungs­konzepts und die anschließende Baubegleitung.

Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartnerin Ihrer Nähe. Unser Energie­effizienz-Experte stellt Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus. Ihr Finanzierungs­partner über­nimmt alles Weitere für Sie. Er berücksichtigt auch einen zusätzlichen Kredit­betrag plus Tilgungs­zuschuss für die Fach­planung und Baubegleitung.

Wichtig: Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag für die Bau­leistungen oder einen Kauf­vertrag unter­schreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können die Arbeiten beginnen.

Unser Energie­effizienz-Experte erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach Abschluss der Sanierungs­arbeiten. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner ein.

Anschließend erhalten Sie den Tilgungs­zuschuss gutge­schrieben.

Energieeffizient sanieren und dauerhaft Energiekosten sparen.

Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist in die Jahre gekommen? Oder haben Sie gerade eine alte Immo­bilie gekauft? Dann kann es sich lohnen, umfassend zu sanieren und erneuer­bare Energien zu nutzen. Dafür können Sie jetzt Förder­mittel beantragen.